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Menschenrechte für Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen!

Antirassismusarbeit

 

Bei unserer Arbeit erleben wir immer wieder, dass Migrantinnen aufgrund ihres Aussehens, ihrer Herkunft oder ihres Geschlechtes diskriminiert werden.

Der Staat tut dies mit diskriminierender Gesetzgebung und Verwaltungsvorschriften (institutioneller Rassismus).

ArbeitgeberInnen, VermieterInnen und andere, von denen Migrantinnen abhängig sind, diskriminieren sie, z.B. bei der Arbeits- und Wohnungssuche.

Die Arbeit von agisra richtet sich gegen alle diese Formen von Rassismus.

Seit 2006 gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das bislang teilweise nach den Antidiskriminierungsrichtlinien der EU umgesetzt wurde. Neben weiteren Diskriminierungen wie aufgrund des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung ist nun auch die Diskriminierung aus Gründen der „Rasse“ oder wegen der ethnischen Herkunft (§ 1 AGG) verboten. Niemand darf aus den angeführten Gründen z.B. in Bewerbungsverfahren und in Beschäftigungsverhältnissen sowie bei der Wohnungsvergabe benachteiligt werden.

 

 
Kontakt: agisra e.V. | Martin Str. 20a / Bolzengasse | Tel. 0221.124019 0221.1390392 | info (at) agisra.org